Kirchgemeinde
Oberstes demokratisches Organ ist die Kirchgemeinde. Sie trifft sich einmal jährlich zur Kirchgemeindeversammlung.
Kirchenpflege
Die Kirchenpflege ist das leitende und vollziehende Organ der Kirchgemeinde. Sie wird an der Urne gewählt.
Synodale Vertretung
Die Synode der Römisch-Katholischen Landeskirche im Aargau umfasst 150 Mitglieder (sogenannte Synodale). Die Synodalen werden als Vertreterinnen und Vertreter einer Kirchgemeinde durch deren Stimmberechtigten für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Jede Kirchgemeinde ist mit mindestens einem Synodalen vertreten. Weitere Sitze werden den Kirchgemeinden entsprechend der Zahl ihrer Konfessionsangehörigen zugeteilt. Die Synode versammelt sich zweimal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung.
Finanzkommission
Die Finanzkommission prüft den Voranschlag und die Jahresrechnung, sowie auf Wunsch der Kirchenpflege oder aufgrund eines Beschlusses der Kirchgemeindeversammlung weitere Geschäfte.