Kontrollstelle

Die Kontrollstelle jeder Verbandsgemeinde bestimmt eines ihrer Mitglieder als Mitglied der
Kontrollstelle. Die Kontrollstelle konstituiert sich selbst. Die Mitglieder der Kontrollstelle dürfen weder der Kirchenpflegeversammlung noch dem Vorstand angehören.
Die Kontrollstelle prüft das Budget, die Jahresrechnung sowie allfällige Kreditabrechnungen
des Verbandes. Sie unterbreitet der Kirchenpflegeversammlung darüber Bericht und Antrag.
Die Kontrollstelle kann Sachverständige beiziehen.
Auf Verlangen der Kirchenpflegeversammlung, des Vorstandes oder der Kirchenpflege einer
Verbandsgemeinde prüft die Kontrollstelle weitere Geschäfte, welche die Verbandstätigkeit
betreffen.

Mitglied

Contact Tracing

Unser Contact Tracing Formular steht Ihnen digital zur Verfügung. Die Registrierung dient dazu, im Fall einer Infektion mit dem Corona-Virus, Kontaktpersonen benachrichtigen zu können (contact tracing). Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nach 14 Tagen wieder gelöscht.

Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Über dieses Formular können Sie sich nur für aktuelle und künftige Veranstaltungen registrieren. Falls Ihre Veranstaltung hier nicht mehr gezeigt wird, wenden Sie sich bitte direkt an unser Sekretariat.

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