Oberstes demokratisches Organ ist die Kirchgemeinde. Sie trifft sich einmal jährlich zur Kirchgemeindeversammlung. Die Kirchenpflege ist das leitende und vollziehende Organ der Kirchgemeinde und sie wird an der Urne gewählt. Unsere Kirchenpflege besteht aus fünf gewählten Mitgliedern und dazu die Gemeindeleiterin und der leitende Priester (meist vertreten durch die seelsorgliche Bezugsperson).