Die Römisch-Katholische Kirche in der Schweiz kennt das sogenannte duale System. Damit ist gemeint, dass zwei gleichberechtigte Partner sich die Aufgaben im kirchlichen Leben teilen: die pastorale Seite, organisiert als Pfarrei; und die staatskirchenrechtliche Seite, organisiert als Kirchgemeinde. Beide Partner tragen ihre eigene Verantwortung für das Wohl der Kirche und treffen ihre Entscheide einvernehmlich.
In unserem Pastoralraum gibt es fünf Pfarreien und fünf Kirchgemeinden. Die Kirchgemeinde bilden zusammen einen Zweckverband, der die Trägerschaft für den Pastoralraum bildet.