Oberstes demokratisches Organ ist die Kirchgemeinde. Sie trifft sich einmal jährlich zur Kirchgemeindeversammlung. Die Kirchenpflege ist das leitende und vollziehende Organ der Kirchgemeinde und sie wird an der Urne gewählt. Unsere Kirchenpflege besteht aus vier gewählten Mitgliedern und einer seelsorgerischen Bezugsperson.