Kirchgemeinde-versammlung – Beschlüsse

Folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch, 19. November 2025 unterliegen, gemäss Art. 32 des Organisationsstatuts der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau, dem fakultativen Referendum:

Beschlüsse

2.   Das Protokoll vom 13. November 2024 wurde genehmigt

4.   Die Jahresrechnung 2024 wurde genehmigt

5.   Genehmigung des Budgets 2025 mit Erhöhung um CHF 3’000 für Reinigungsarbeiten und Beibehaltung des Steuersatzes von 25%, gemäss Vorjahr

7.  Genehmigung eines Kredites in Höhe von CHF 130’000 für die notwendige Fassadenrenovation einschliesslich eines Teils der Umfriedungsmauer

8.  Genehmigung eines Kredites in Höhe von CHF 25’000 zur Erstellung eines Vorprojektes für die Sanierung / den Umbau des Forums.

Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation in der «Botschaft» an, gerechnet, das Referendum ergriffen werden. Damit das Referendum zustande kommt, bedarf es der Unterschriften von mindestens 300 Stimmberechtigten.

Weitere Auskünfte erteilen die Katholische Kirchenpflege Bad Zurzach (Telefon 056 269 75 50 Pfarreisekretariat) und das Sekretariat der Römisch-Katholischen Landeskirche (Telefon 062 832 42 72)

Bad Zurzach, 24. November 2024                                                                             Die Kirchenpflege

Contact Tracing

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