Die positiven Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 13.11.2024 unterstehen dem fakultativen Referendum:
- Protokolle vom 30.11.2023 und 23.06.2024
- Jahresrechnung 2023
- Budget 2025 mit einem Steuerfuss von 22 %
- Landverkauf Parzelle Nr. 3697 Bahnhofstrasse an die Gemeinde Zurzach
- Kirchenpflege – Ersatzwahl: Gewählt wurde Thomas Böhm, Kaiserstuhl
Die Beschlüsse der Versammlung unterliegen gemäss Art. 32 des Organisationsstatuts der Röm.- Kath. Landeskirche des Kantons Aargau dem fakultativen Referendum.
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation im Lichtblick, von einem Viertel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen werden.
DIE KIRCHENPFLEGE