Die positiven Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 20.11.2025 unterstehen dem fakultativen Referendum:
- Protokolle vom 13.11.2024 und 16.03.2025
- Jahresrechnung 2024
- Pfarrhaus – Renovation 2024 – Kreditabrechnung
- Budget 2026 mit einem Steuerfuss von 22 %
Die Beschlüsse der Versammlung unterliegen gemäss Art. 32 des Organisationsstatuts der Röm.- Kath. Landeskirche des Kantons Aargau dem fakultativen Referendum.
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Lichtblick, von einem Viertel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen werden.
DIE KIRCHENPFLEGE