Einladung zur ausserordentlichen Kirchgemeinde-versammlung

Sonntag, 16. März 2025, 11.30 Uhr, Friedhofkapelle Kaiserstuhl

Traktanden

  1. Aufwertung Bahnhofplatz Kaiserstuhl, Kreisel bis SBB-Gleis, Landabtretung
  2. Umfrage

Der Kanton Aargau und die Gemeinde Zurzach beabsichtigen, die Kantonsstrasse K430 sicherer zu gestalten. Dazu gehört die Schaffung eines kombinierten Velo- und Gehwegs zwischen der Unterführung beim Kreisel und dem Bahnhofsareal Kaiserstuhl.

Die heutige Bushaltestelle vor der Kapelle wird auch künftig nicht mehr benötigt. Daher kann der Platz vor der Kapelle und dem Friedhof neugestaltet werden. Wie an der Projektorientierung vom 30. Oktober 2024 informiert wurde, sollen die Eigentumsverhältnisse den baulichen Anlagen entsprechen.

Die Kantonsstrasse und der Velo-/Gehweg sind im Eigentum des Kantons Aargau. Die Gemeinde Zurzach soll Eigentümerin des ganzen Vorplatzes zwischen Velo-/Gehweg und der Friedhofsmauer resp. der Kapelle werden. Dazu ist ein Landverkauf ab der Parzelle Nr. 3697 notwendig.

Gemäss Auflageakten beträgt die Landabtretung rund 73 m2. Die Parzelle liegt in der Zone für öffentliche Bauten (OEBA). Angeboten wird ein Preis von CHF 125.00/ m2, dies gibt einen Gesamtbetrag von CHF 9’125.00.

Der offerierte Kaufpreis berücksichtigt dabei die vom Kanton für vergleichbare Flächen bezahlten Preise. Die Kosten für den Geometer und die Mutation im Grundbuch werden vom Strassenbauprojekt übernommen. Die genaue Fläche kann erst mit der Neuvermarkung nach Abschluss der Bauarbeiten berechnet werden.

Aus Kostengründen erfolgt die Einladung zur Kirchgemeindeversammlung mit dem Lichtblick. Die detaillierten Versammlungsunterlagen können beim Präsidenten der Kirchenpflege Hanspeter Bräm, Birkenweg 3, 5467 Fisibach vom 27. Februar 2025 bis 16. März 2025 eingesehen werden. Bitte Termin vereinbaren, 079 728 44 51

KIRCHENPFLEGE KAISERSTUHL-FISIBACH

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